§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der emv GmbH und ihren Vertragspartnern
(nachfolgend Kunde bzw. Kunden genannt). Diese Vertragsverhältnisse haben die Anmietung von eventtechnischem Equipment sowie damit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen der
Firma emv GmbH zum Gegenstand.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB für alle Beteiligten. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart wurden oder emv GmbH darauf Bezug genommen hat. Von diesen Bedingungen abweichende Vertragspunkte des Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der emv GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Annahme durch uns (erfolgt durch eine schriftliche
Auftragsbestätigung!) und bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Textform. Schriftliche Auftragsbestätigungen können auch durch elektronischen Schriftverkehr (Email) erfolgen.
Bestellungen durch den Kunden sind erst gültig, wenn wir (die emv GmbH) diese ausdrücklich annehmen und Ihnen, dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung zusenden. Erst mit
der Zusendung einer Auftragsbestätigung durch uns (emv GmbH) ist ein Vertrag geschlossen und das Angebot gültig.
Privatkunden haben bei Mietbeginn Ihren Personalausweis vorzulegen. Auf Wunsch kann die emv GmbH als Sicherheit eine Kaution in Höhe von bis zu 100% des Anschaffungswertes
verlangen.
§ 3 Mietzeit
Die Vermietung von Geräten erfolgt Tageweise, wobei die Vermietung über Feiertage und Wochenenden (Samstag bis Montag) als ein Miettag berechnet werden. Die Mietzeit beginnt mit
dem vereinbarten Tag der Abholung oder Lieferung der Mietgegenstände aus den Lagern der emv GmbH oder deren Partnern. Der Mietvertrag endet erst mit der Rückgabe/ Abholung
der Mietgegenstände. Wird Mietequipment über die vereinbarte Zeit hinaus in Anspruch genommen, wird jeder angebrochene Tag als voller Miettag berechnet. Sofern dem
Vermieter durch die nicht rechtzeitige Rückgabe der Geräte Ausfälle und / oder Kosten entstehen, werden diese dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollten Geräte länger als
vereinbart benötigt werden, hat der Kunde die emv GmbH unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 4 Preise
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragabschluss
gültigen Preisliste bzw. das Angebot welches der Kunde schriftlich bestätigt hat. Alle Preise in den Mietpreislisten der emv GmbH sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
§ 4.1 Rabatte & Sonderangebote
Nach Annahme eines unserer Angebote gewähren wir keine Rabatte. Rabatte, Sonderangebote und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar und können jeweils nur für einen Auftrag
geltend gemacht werden. Dienstleistungen wie Lieferung, Transport sowie Personal sind grundsätzlich von Rabatten und Sonderangeboten ausgeschlossen. Ebenso sind Verkaufsartikel
und Verbrauchsartikel ausgeschlossen.
§ 5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen insbesondere die Anlieferung, die Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgen gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung.
§ 6 Kündigung
Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Kunden ist ausgeschlossen. Kündigt der Kunde das Mietverhältnis oder den bereits bestätigten Auftrag (nach Erhalt
einer Auftragsbestätigung) dennoch, schuldet er der emv GmbH einen pauschalierten Schadensersatz nach folgender Staffelung:
Kündigung des Vertrages erfolgt:
0-10 Tage vor Mietbeginn -> 100 % Schadensersatz des vereinbarten Brutto Auftragswertes
11-30 Tage vor Mietbeginn -> 50 % Schadensersatz des vereinbarten Brutto Auftragswertes
ab 30 Tage und mehr vor Mietbeginn -> 25 % Schadensersatz des vereinbarten Brutto Auftragswertes
Eine Kündigung eines bereits angefangenen Auftrages ist nicht möglich und es wird der komplette Brutto Auftragswert fällig.
Eine kostenfreie Kündigung auf Berufung durch höhere Gewalt ist nur zulässig, wenn das Bundesland ein allgemeines Veranstaltungsverbot verhängt hat.
Sollte kein allgemeines Veranstaltungsverbot durch die Landesregierung des Bundeslandes vorliegen, kann der Kunde den Vertrag nicht kostenfrei kündigen!
Die emv GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn
nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Der Verstoß gegen die Bestimmungen in § 10 Absatz 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt die emv GmbH zur fristlosen Kündigung.
Sofern eine Ratenzahlung und/oder Anzahlung mit dem Kunde vereinbart wurde, kann die emv GmbH fristlos kündigen bzw. von Verträgen zurücktreten, wenn der Kunde die im Vertrag
festgehaltene Anzahlung vor dem Mietbeginn nicht leistet. Ebenso kann die emv GmbH fristlos alle bestehenden Verträge kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende
Zahlungstermine mit der Entrichtung der Raten ganz oder teilweise im Verzug ist.
§ 7 Fälligkeit der Vergütung / Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Verzug
Der Mietzins ist zum vereinbarten Zahlungstermin fällig. Die emv GmbH ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Beim
Verkauf von Equipment wird die vereinbarte Vergütung mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Die emv GmbH behält sich das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises
vor. Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Kunden nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten
sind.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Gebrauchsüberlassung / Behördliche Genehmigungen
Die Abholung der Mietgegenstände kann nur während Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08.30 - 17.30 Uhr) oder nach Vereinbarung erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit im Beisein eines Mitarbeiters der emv GmbH oder deren Partnern zu
prüfen. Mängel sind sofort anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt /
mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Spätere Reklamationen auf Unvollständigkeit oder technische Mängel gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich sorgfältig mit dem geliehenen Material von der emv GmbH und deren Partnern umzugehen und haftet für Schäden sowie Verlust gegenüber der emv GmbH.
Jegliche Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters ebenso Schäden die durch oder an 3. Personen erfolgen.
Sollte der Kunde die emv GmbH mit den Auf- Abbauarbeiten oder der Bedienung der technischen Anlagen beauftrag haben haftet der Kunde dennoch für alle Schäden, die nicht durch
einen Bedienfehler des Mitarbeiters der emv GmbH oder deren Partnern zustande kamen.
Dm Kunden ist es nicht gestattet Geräte zu öffnen, aus den Cases heraus zu schrauben, Schilder und Aufkleber zu entfernen oder Geräte und Kabel mit Paket- Klebeband zu befestigen.
Je nach entstandenen Schaden und Verschmutzung behält die emv GmbH sich das Recht vor eine Reinigungsgebühr oder entstehende Reparaturkosten dem Kunde nachträglich und ohne
weitere Ankündigung in Rechnung zu stellen. Es besteht Einigkeit darüber, dass die emv GmbH bzw. deren Partner in jedem Falle Eigentümer der vermieteten Geräte bleibt.
Werden Geräte ohne Fachpersonal von der emv GmbH oder deren Partner angemietet, haftet die emv GmbH oder der Parnter nur für Funktionsstörungen, wenn der Kunde nachweist, dass für
die Mängel keine Bedienungsfehler ursächlich oder mit ursächlich sind.
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen
rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch die emv GmbH erfolgt, hat der Kunde der emv GmbH vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen
nachzuweisen.
§ 9 Gewährleistung / Schadensersatz
Die emv GmbH haftet für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie hinsichtlich sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch die emv GmbH beruhen. Dies gilt nicht für Fremdunternehmen und der Mitarbeiter, derer sich die emv GmbH zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen
bedient. Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 10 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat den Anweisungen des Personals der emv GmbH in Sicherheitsrelevanten Details und bei Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung und der Berufsgenossenschaft (BGV)
Folge zu leisten.
Die Firma emv GmbH und Ihre Mitarbeiter lassen sich nicht in unrechtmäßige Handlungen und Aufbauten verwickeln. Die Haftung für Sicherheit liegt bei der emv GmbH und kann nicht
übertragen werden. Der Kunde hat für die notwendige Sicherheit (Sicherheitsdienst, Sanitätsdienst, Feuerwehr, technisches Hilfswerk) zu sorgen. Sollte dem Zuwider gehandelt
werden, erlaubt sich die emv GmbH die Leistungserbringung zu stoppen und alle Verträge zu kündigen. Der Kunde hat dennoch den Gesamtbetrages des Vertrages (der Rechnung)sowie
zusätzlich entstandene Kosten zu zahlen.
Die Mietgegenstände sind sorgfältig zu behandeln. Der Kunde ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Die emv GmbH ist zur Instandsetzung der
Mietgegenstände während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne
Personal gemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien des
Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE) zu sorgen.
Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietgegenstände Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietgegenstände infolge von Stromausfall,
Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Kunde verschuldensunabhängig einzustehen. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verlust bis zur Höhe des Neuwertes der
Mietgegenstände. Verbrauchte und defekte Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, sind der emv GmbH zur Kontrolle zurückzugeben.
Um Einbrenneffekte bei Plasmadisplays zu vermeiden, ist der Kunde verpflichtet, vorwiegend bewegte Bildsequenzen darzustellen oder darstellen zu lassen. Logos oder Grafiken dürfen
nicht länger als 5 Minuten als Standbilder verwendet werden. Der Kunde haftet für hieraus entstandene Schäden. Leichte Einbrenneffekte können durch Dauerbetrieb mit Weißbild
beseitigt werden. Sollte eine solche Beseitigung erforderlich sein, fällt ein Entgelt von 100,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Tag zur Beseitigung der Schäden an.
Für verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Kunde den Neuwert zu erstatten.
§ 11 Versicherung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der
Versicherungsschutz hat die Zeit von Mietbeginn bis Mietende (vgl. § 3) abzudecken. Auf Verlangen ist der emv GmbH der Versicherungsnachweis auszuhändigen.
Der Kunde tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an die emv GmbH ab. Die GmbH
nimmt die Abtretung an.
Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Kunde diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur an die emv GmbH zu leisten. Der
Kunde hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere der emv GmbH und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente
auszuhändigen.
§ 12 Rückgabe der Mietgegenstände
Die Rückgabe der Mietgegenstände findet in den Lagern der emv GmbH und deren Partnern statt und kann nur während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09.00 bis 16.00 Uhr) oder
nach Vereinbarung erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Die emv GmbH behält sich die eingehende Prüfung der
zurückgegebenen Mietgegenstände vor. Die Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
§ 13 Langfristig vermietete Gegenstände
Sofern für Mietgegenstände die vereinbarte Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Die emv
GmbH erteilt auf Anfrage des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.
Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist die emv GmbH berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des
Kunden vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.
Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträgliche vereinbarte Verlängerung die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete)
Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt oder in welchem der Kunde die Mietgegenstände aus sonstigen Gründen länger als 2 Monate in Besitz hat.
§ 14 Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz der emv GmbH.
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Etwaige Einkaufsbestimmungen des Kunden werden nur
akzeptiert, soweit Sie nicht gegen die AGB der emv GmbH verstoßen. Einkaufsbestimmungen die in bestimmten Punkten nicht mit den AGB der emv GmbH übereinstimmen, werden
grundsätzlich nicht akzeptiert.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
Die emv Group ist ein Zusammenschluß unterschiedlicher Dienstleister und Eventausstatter für Events und Messen jeglicher Art. Seit 1998 hat sich die emv GmbH zu einem gefragten Partner für umfangreiche Event-Projekte entwickelt und verfügt heute über verschiedene Niederlassungen und ausgewählte Partner im gesamten Bundesgebiet. Unser Herz schlägt für Veranstaltungstechnik Verleih, Messelicht und Bühnenbau.
emv Group- Hauptzentrale
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Tel: 0621- 17 89 88-0
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